Der VCM – Verband Christlicher Motorradfahrer steht Streckensperrungen grundsätzlich kritisch gegenüber.
Die vorgelegten Zahlen sind teils veraltet und geben, wie die jüngste Studie aus 2019 keinen Anlass zu einer derartigen Maßnahme. Auch der Vergleich mit anderen Strecken, wie beispielsweise der Kesselbergstraße in Oberbayern sind ungeeignet, handelt es sich im besonderen hierbei doch um eine historische Bergrennstrecke in einer Urlaubsregion, die schon von Natur aus große Zahlen von Touristen anzieht und so zu einem Unfallschwerpunkt wurde. Das kann man vom Feldberg nicht behaupten und wird auch durch die vorgelegten Zahlen nicht untermauert.
Will man diese Strecke als Referenz aber heranziehen, dann wäre zu beachten, dass selbst an diesem Risikoschwerpunkt nur eine zeitweilige Sperrung am Wochenende und nur in einer Richtung (nämlich Richtung Walchensee) erfolgt und die Strecke in der anderen Richtung (also Richtung Kochelsee) weiter befahren werden kann. Diese Maßnahme ist mit der „Lärmpause, die hier diskutiert wird, nicht wirklich vergleichbar. Wer zudem die Gegend kennt, der weiß, dass nun am Wochenende Scharen von Motorradfahrern über das Walchensee-Südufer anreisen, um dann u.a. den Kesselberg Richtung Kochelsee zu befahren. Ein geringeres Verkehrsaufkommen ist hier nicht wirklich zu erkennen.
Einen ähnlichen Effekt, nämlich Ausweichverkehr auf andere Routen, werden wir, wie in Ansätzen die Studie aus 2019 auch gezeigt hat, hingegen auch zu befürchten haben. Die Gemeinden Glashütten und Königstein werden ungleich stärker belastet werden.
Der VCM bestreitet zudem, dass Motorradfahrer generell eine Störung für „Erholungssuchende“, wie die Touristen am Feldberg genannt werden, darstellen, wenngleich es einzelne Motorradfahrer gibt, die durch ihr Fahrverhalten und / oder den Zustand Ihrer Motorräder andere Verkehrsteilnehmer, „Erhohlungssuchende“ und Anwohner stören, wenn nicht gar gefährden. Diese Fahrer gilt es durch polizeiliche Maßnahmen auszusondern und deren Tun zu unterbinden.
Beachtenswert ist, dass in der Anhörung mit keinem Wort darauf eingegangen wird, dass auch umgekehrt, die „erholungssuchenden“ Fahrrad- oder Autofahrer und auch Fußgänger die ebenfalls nach Erholung und Entspannung strebenden Motorradfahrer stören und teils gefährden, beispielsweise durch das Herbeiführen gefährlicher Verkehrssituationen beim Überqueren der Straße, Überholen langsamer Verkehrsteilnehmer oder Falschparken. Die Betrachtung geht hier einseitig nur davon aus, dass die Motorradfahrer alleine für Störungen verantwortlich sind, was sachlich nicht haltbar sein dürfte und von uns bestritten wird.
Motorradfahrer zudem kollektiv für das Handeln einzelner (s.o.) mit Aussperrung zu bestrafen ist in unserem Rechtssystem nicht vorgesehen und sollte daher auch nicht umgesetzt werden.
Maschinen, die sich in ordnungsgemäßem Zustand befinden, mit Fahrern, die sich an die Verkehrsregeln halten, sind gleichwertige Verkehrsteilnehmer, deren Vorhandensein Anwohner wie „Erholungssuchende“ zu dulden haben.
Der VCM hält die Maßnahme einer Streckensperrung insoweit für ungeeignet und sieht die Gefahr der Schaffung eines Präzedenzfalles für andere Regionen.